Beschluss (EU) 2026/444 des Rates vom 11. Februar 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada zur Festlegung der Bedingungen für die Beteiligung von kanadischen Rechtsträgern und Gütern mit Ursprung in Kanada an Beschaffungen im Rahmen des SAFE-Instruments
Das Abkommen sollte bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 6 32026D0444
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