Art. 1 32026D0646BESCHLUSS (GASP) 2026/646 DES RATES vom 16. März 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32026D0260BESCHLUSS (GASP) 2026/260 DES RATES vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32024D2654BESCHLUSS (GASP) 2024/2654 DES RATES vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Artikel 6 Absatz 6 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32025D2617BESCHLUSS (GASP) 2025/2617 DES RATES vom 18. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32025D0966BESCHLUSS (GASP) 2025/966 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.