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Der Rat hat diese Überprüfung durchgeführt und ist zu dem Schluss gekommen, dass die gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP verhängten und in Artikel 2 des vorliegenden Beschlusses genannten restriktiven Maßnahmen weiterhin für die in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen, Gruppen und Organisationen gelten sollten. Der Beschluss (GASP) 2025/1577 und der Beschluss (GASP) 2026/421 sollten aufgehoben werden.
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die spezifischen restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP weiterhin auf die in Anhang II jenes…
Am 17. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/227 angenommen, mit dem Artikel 10 des Beschlusses 2011/101/GASP geändert wurde, drei Personen aus der…
Der Rat ist der Auffassung, dass die verbleibende Organisation von der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP enthaltenen Liste der Personen und…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass mit Ausnahme zweier Einrichtungen die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Personen und Einrichtungen weiterhin…
Nach einer Überprüfung der Namen der in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2026/455 aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Vereinigungen oder…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für die sieben Personen und die eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.