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Am 29. Juli 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/1577 zur Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP Anwendung findet (im Folgenden „Liste“), angenommen. Der Rat hat am 19. Februar 2026 den Beschluss (GASP) 2026/421 angenommen, mit dem eine Körperschaft in die Liste aufgenommen wurde. Gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP und dem vorliegenden Beschluss ist es erforderlich, die Namen der Personen, Vereinigungen und Körperschaften auf der Liste regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Gründe für ihre Beibehaltung auf der Liste bestehen.
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass drei Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 ist der Rat der Auffassung, dass die Angaben zur Identität und die Begründung des Eintrags…
Die Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates sollte…
Die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 sollten…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass eine natürliche Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen…
Die Einträge in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.