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Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven Maßnahmen sollten diese Maßnahmen bis zum 14. Dezember 2026 verlängert werden, und die Gründe in den Einträgen der Personen, die in den Listen der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt sind, sollten geändert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 genannten Maßnahmen sollten die…
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP gelten bis zum 31. Januar 2017. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2026 verlängert…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden. Ferner sollten im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.