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Insbesondere sollten weitere 60 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden, d. h. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien auferlegt werden, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten. Zu diesen Organisationen gehören bestimmte Organisationen in anderen Drittländern als Russland, die indirekt zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen und so die Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen, unter anderem für numerisch gesteuerte (computer numerical controlled — CNC) Werkzeugmaschinen, Mikroelektronik, Komponenten für unbemannte Luftfahrzeuge, mikroelektronische Erzeugnisse, Schiffsausrüstung sowie für andere Komponenten für Fahrzeuge und Maschinen ermöglichen.
Insbesondere sollten weitere 45 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden 60 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des…
Es ist angezeigt, weitere 31 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Es ist angezeigt, 32 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Insbesondere sollten weitere 26 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Es ist angezeigt, 61 zusätzliche Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.