Erwägungsgrund 5 32026D0523
Der Beschluss des regionalen Lenkungsausschusses wird Rechtswirkung entfalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Dienstbezüge des Personals des Sekretariats wettbewerbsfähig bleiben, was für das weitere reibungslose Funktionieren des Sekretariats erforderlich ist. Im Einklang mit den Vorgesprächen zwischen den Vertragsparteien des VGV ist es angezeigt, den Beschluss des regionalen Lenkungsausschusses rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden, um sicherzustellen, dass die jährliche Indexierung der Dienstbezüge auf den Jahresturnus des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft abgestimmt ist. Die Annahme des genannten Beschlusses sollte daher unterstützt werden.