Erwägungsgrund 1 32026D0554
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2025/1348 des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“) — vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt —, am 11. Juni 2025 unterzeichnet.