Beschluss (EU) 2026/554 des Rates vom 5. März 2026 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden
Die Vereinbarung sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32026D0554
Erwägungsgrund 5 32026D0554Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen