Erwägungsgrund 3 32026D0570
Die Islamischen Republik Pakistan hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zu dem Übereinkommen eingereicht. Der Rat der Mitglieder wird daher aufgefordert, auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan zum Übereinkommen in Bezug auf die Beteiligungsanteile im Internationalen Olivenrat (im Folgenden „IOR“) und die Frist für die Hinterlegung der Beitrittsurkunde festzulegen.