Beschluss (EU) 2026/571 des Rates vom 16. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Vorbereitungskommission und auf der ersten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1830 des Rates hat die Union das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (im Folgenden „Übereinkommen“) genehmigt. Das Übereinkommen ist am 17. Januar 2026 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 2 32026D0571
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