Erwägungsgrund 3 32026D0643
Das Abkommen fördert die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und jenen der Mitgliedstaaten sowie Europol und Eurojust mit dem Ziel, die innere Sicherheit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raums wirksam zu gewährleisten.