Erwägungsgrund 3 32026D0066
Mit dem Beschluss 2014/391/EU der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bettmatratzen“ festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 31. Dezember 2026.