Art. 3 32026D0066BESCHLUSS (EU) 2026/66 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2025 zur Änderung der Beschlüsse 2014/350/EU, 2014/391/EU, (EU) 2016/1332, (EU) 2016/1349 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 9163) (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2016/1332 erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Möbel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs-…
Erwägungsgrund 5 32022D1229Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ fest. Der Geltungszeitraum…
Erwägungsgrund 4 32026D0066BESCHLUSS (EU) 2026/66 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2025 zur Änderung der Beschlüsse 2014/350/EU, 2014/391/EU, (EU) 2016/1332, (EU) 2016/1349 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 9163) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ festgelegt. Der…
Erwägungsgrund 3 32016D1332BESCHLUSS (EU) 2016/1332 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2016 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Möbel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4778) (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Entscheidung 2009/894/EG der Kommission sind die Umweltkriterien sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Holzmöbel festgelegt,…
Art. 4 32026D0066BESCHLUSS (EU) 2026/66 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2025 zur Änderung der Beschlüsse 2014/350/EU, 2014/391/EU, (EU) 2016/1332, (EU) 2016/1349 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 9163) (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2016/1349 erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Schuhe‘ und die damit verbundenen Bewertungs- und…