Art. 2 32020D1805BESCHLUSS (EU) 2020/1805 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU und des Beschlusses (EU) 2016/1349 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse und Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8152) (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2016/1349 erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Schuhe‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs-…
Erwägungsgrund 5 32026D0066Mit dem Beschluss (EU) 2016/1349 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Schuhe“ festgelegt. Der…
Erwägungsgrund 2 32020D1805BESCHLUSS (EU) 2020/1805 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU und des Beschlusses (EU) 2016/1349 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse und Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8152) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss (EU) 2016/1349 der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schuhe sowie der…
Erwägungsgrund 3 32016D1349BESCHLUSS (EU) 2016/1349 DER KOMMISSION vom 5. August 2016 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schuhe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5028) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Entscheidung 2009/563/EG der Kommission wurden die Umweltkriterien und die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Schuhe festgelegt. Um…
Art. 1 32026D0066Änderung des Beschlusses 2014/350/EU
Artikel 6 des Beschlusses 2014/350/EU erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Textilerzeugnisse‘ sowie die damit verbundenen…