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Mit dem Beschluss (EU) 2017/176 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis“ festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 31. Dezember 2026.
Mit dem Beschluss (EU) 2017/176 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2017/176 erhält folgende Fassung: Die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2017/176 erhält folgende Fassung: Die Kriterien des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ festgelegt. Der…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/1217 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Reinigungsmittel für harte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.