Erwägungsgrund 5 32026D0066
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1349 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Schuhe“ festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 31. Dezember 2025.