BESCHLUSS (EU) 2026/710 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Republik Moldau im Hinblick auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 4 des Abkommens betreffend die Zusammenarbeit bei internen Reformen sind die Vertragsparteien verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre interne Politik auf gemeinsamen Grundsätzen beruht, insbesondere auf der Stabilität und der Wirksamkeit der demokratischen Institutionen.
Erwägungsgrund 4 32026D0710
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