Erwägungsgrund 3 32026D0719
Es ist möglich, dass die WTO-Ministerkonferenz auf ihrer 14. Tagung vom 26. bis zum 29. März 2026 einen Beschluss über den Beitritt der Republik Usbekistan (im Folgenden „Usbekistan“) zur WTO annimmt.
Es ist möglich, dass die WTO-Ministerkonferenz auf ihrer 14. Tagung vom 26. bis zum 29. März 2026 einen Beschluss über den Beitritt der Republik Usbekistan (im Folgenden „Usbekistan“) zur WTO annimmt.