Erwägungsgrund 3 32026D0728
Auf Antrag einer NRO auf Teilnahme als Beobachter an einer Sitzung des Ausschusses wurde deutlich, dass das Verfahren und die Kriterien für die Prüfung der Zulassung von NRO als Ad-hoc-Beobachter für die Zwecke der Umsetzung der einschlägigen Regeln der Geschäftsordnung festgelegt werden müssen. Der Ansatz des Ausschusses für solche Anträge wurde in der 18. und 19. Sitzung des Ausschusses im Juni 2025 und Dezember 2025 erörtert.