Erwägungsgrund 3 32026D0762
Der Rat hat insbesondere beschlossen, das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in der Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates aufgeführt sind, zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran wieder einzuführen.