Erwägungsgrund 1 32026D0792
Mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2024/995 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Folgenden auch „Schweiz“) über ein umfangreiches Paket von Abkommen über Maßnahmen im Zusammenhang mit den bilateralen Beziehungen zur Schweiz, das institutionelle Bestimmungen und Bestimmungen über staatliche Beihilfen in und erforderlichenfalls spezifische Anpassungen zu bestehenden Abkommen zwischen der Union und der Schweiz in Bereichen mit Bezug zum Binnenmarkt (im Folgenden „Abkommen in Bereichen mit Bezug zum Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt“), nämlich dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße (im Folgenden „Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße“), dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (im Folgenden „Abkommen über den Luftverkehr“), dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (im Folgenden „Abkommen über die Freizügigkeit“), dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (im Folgenden „Abkommen über die gegenseitige Anerkennung“), und dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im Folgenden „Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen“), die alle am 21. Juni 1999 unterzeichnet wurden, umfasst.