Erwägungsgrund 5 32008R1291
Kroatien hat der Kommission seine Programme zur Salmonellenbekämpfung vorgelegt, die für Zuchtgeflügel von Gallus gallus, Bruteier hiervon, für Legehennen von Gallus gallus, Konsumeier hiervon und für Eintagsküken von Gallus gallus gelten, die als Zucht- oder Legegeflügel gehalten werden sollen. Diese Programme bieten Garantien, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 gleichwertig sind. Daher sollten sie genehmigt werden.