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Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Aufnahme eines Dialogs auf hoher Ebene über das umfangreiche bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz wird genehmigt .
Die folgenden gemeinsamen Erklärungen zu den in Artikel 1 dieses Beschlusses genannten Abkommen und Protokollen werden genehmigt:
die gemeinsamen Erklärungen zu dem in Artikel 1 Buchstabe a dieses Beschlusses genannten Änderungsprotokoll , nämlich:
Gemeinsame Erklärung zur Unionsbürgerschaft,
Gemeinsame Erklärung zur Verhinderung und Bekämpfung des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Richtlinie 2004/38/EG,
Gemeinsame Erklärung zur Verweigerung von Sozialhilfe und Beendigung des Aufenthalts vor Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt,
Gemeinsame Erklärung zur Mitteilung der Aufnahme einer Beschäftigung,
Gemeinsame Erklärung zum Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen,
Gemeinsame Erklärung zu offenen Stellen,
Gemeinsame Erklärung zu gemeinsamen Zielen in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr während bis zu 90 Arbeitstagen und die Gewährleistung der Rechte entsandter Arbeitnehmer,
Gemeinsame Erklärung zu wirksamen Kontrollsystemen, einschließlich des schweizerischen Systems der doppelten Durchsetzung,
Gemeinsame Erklärung zum Grundsatz des „gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ und zu einem verhältnismäßigen und angemessenen Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmer,
Gemeinsame Erklärung zur Beteiligung der Schweiz an den Tätigkeiten der Europäischen Arbeitsbehörde,
Gemeinsame Erklärung zum deklaratorischen Registrierungssystem für Grenzgänger,
Gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von zwei EU-Rechtsakten in Anhang I des Abkommens;
die gemeinsame Erklärung zu dem in Artikel 1 Buchstabe e dieses Beschlusses genannten Protokoll über staatliche Beihilfen;
die gemeinsame Erklärung zu dem in Artikel 1 Buchstabe f dieses Beschlusses genannten Änderungsprotokoll;
die gemeinsame Erklärung zu dem in Artikel 1 Buchstabe h dieses Beschlusses genannten Protokoll über staatliche Beihilfen;
die gemeinsame Erklärung zu dem in Artikel 1 Buchstabe m dieses Beschlusses genannten Abkommen.
Der Rat nimmt Kenntnis von den folgenden Erklärungen der Schweiz:
Erklärung der Schweiz zu Maßnahmen in Bezug auf Selbstständige im Rahmen des Meldeverfahrens für kurzfristige Arbeitsaufenthalte, die dem in Artikel 1 Buchstabe a dieses Beschlusses genannten Änderungsprotokoll beigefügt ist;
Erklärung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die analoge Aufnahme der institutionellen Elemente in das Gesundheitsabkommen, die dem in Artikel 1 Buchstabe n dieses Beschlusses genannten Abkommen beigefügt ist.
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