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Mit dem Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit wird ein Gemischter Parlamentarischer Ausschuss als Forum für Dialog und Debatte zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Schweizerischen Bundesversammlung eingesetzt, der das beiderseitige Verständnis der umfassenden Beziehungen zwischen der Union und der Schweiz, einschließlich ihrer möglichen Weiterentwicklung, und die Reflexion darüber fördern soll.
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung dieses Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann…
Mit dem Partnerschaftsabkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung des Abkommens zu überwachen. Der Gemischte…
Mit Artikel 9 des Abkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Anwendung des Abkommens zu überwachen. Der Gemischte…
Mit Artikel 14 des partnerschaftlichen Abkommens wird ein mit der Überwachung der Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens und des Protokolls betrauter…
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung dieses Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann…
Nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens wird ein Gemischter Ausschuss aus Vertretern der Vertragsparteien (im Folgenden „Gemischter Ausschuss“) eingesetzt, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.