Erwägungsgrund 4 32026D0800
Es ist daher erforderlich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat einen neuen Europäischen Generalstaatsanwalt der EUStA zu ernennen.
Es ist daher erforderlich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat einen neuen Europäischen Generalstaatsanwalt der EUStA zu ernennen.