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Mit dem Beschluss (EU) 2019/1798 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde Frau Laura Codruța KÖVESI zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin der EUStA ernannt. Ihr Mandat läuft am 31. Oktober 2026 aus.
Frau Laura Codruța KÖVESI wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren ab dem 31. Oktober 2019 als Bedienstete auf Zeit der Besoldungsgruppe AD…
Am 20. Februar 2019 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (AStV) gemäß dem internen Verfahren, das er am 15. Februar…
Der Europäische Generalstaatsanwalt der EUStA ist vom Europäischen Parlament und vom Rat in gegenseitigem Einvernehmen für eine nicht verlängerbare Amtszeit von…
Die folgenden Personen werden für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 29. Juli 2023 zu Europäischen Staatsanwälten der EUStA ernannt: Herr…
Die folgende Person wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 1. November 2023 zur Europäischen Staatsanwältin der EUStA ernannt: — Frau…
Die folgende von Polen benannte Kandidatin wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 8. Januar 2025 zur Europäischen Staatsanwältin der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.