Erwägungsgrund 3 32026D0802
Die Teilnehmer an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge (im Folgenden „Teilnehmer“) entscheiden im schriftlichen Verfahren über Änderungen des Artikels 28 der Anlage II zur Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge, mit denen eine dauerhafte Anpassung der Credit Spreads von – 29 Basispunkten in die Berechnung des marktorientierten Aufschlags eingeführt würde. Daher würden diese Änderungen den Anstieg des MCS ausgleichen, der sich aus der Umstellung des Basissatzes von LIBOR auf SOFR ergibt, und Planbarkeit für Luftfahrzeughersteller und andere Nutzer der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge schaffen.