Beschluss (EU) 2026/802 des Rates vom 16. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite über Änderungen an der Berechnung des marktorientierten Aufschlags zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union zu vertretende Standpunkt darin bestehen, die Änderungen von Anhang II Artikel 28 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge gemäß dem Entwurf der Änderungen von Anhang II Artikel 28 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist, zu unterstützen —
Erwägungsgrund 5 32026D0802
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