Erwägungsgrund 5 32025D0172BESCHLUSS (EU) 2025/172 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für Energie, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu vertreten ist
Anhang 29 Teil 1 Nummer 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht insbesondere die Entwicklung eines neuen Verfahrens für die Zuweisung von…
Erwägungsgrund 2 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Um eine effiziente Nutzung der Stromverbindungsleitungen sicherzustellen und die Handelshemmnisse zwischen den Vertragsparteien abzubauen, legt Artikel 311…
Erwägungsgrund 3 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Nach Artikel 311 Absatz 1 des Handels- und Kooperationsabkommens stellt jede Vertragspartei sicher, dass die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement bei…
Erwägungsgrund 4 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für den Day-Ahead-Zeitbereich wurden die ÜNB in der vorläufigen Empfehlung dazu aufgefordert, ein…
Erwägungsgrund 3 32015R1222In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind nicht diskriminierende Vorschriften über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel…
Erwägungsgrund 4 32025D0172BESCHLUSS (EU) 2025/172 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für Energie, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu vertreten ist
In Bezug auf die Regelungen für den Stromhandel zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich muss der Sonderausschuss gemäß Artikel 312 Absatz 1 des…