Erwägungsgrund 4 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für den Day-Ahead-Zeitbereich wurden die ÜNB in der vorläufigen Empfehlung dazu aufgefordert, ein…
Erwägungsgrund 5 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der…
Erwägungsgrund 2 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Um eine effiziente Nutzung der Stromverbindungsleitungen sicherzustellen und die Handelshemmnisse zwischen den Vertragsparteien abzubauen, legt Artikel 311…
Erwägungsgrund 7 32023D0274BESCHLUSS (EU) 2023/274 DES RATES vom 6. Februar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Stromhandelsregelungen zu vertreten ist
Auf Grundlage der vorläufigen Empfehlung vom 22. Januar 2021 übermittelten die ÜNB beider Vertragsparteien der Kommission ihre Kosten-Nutzen-Analyse der…
Erwägungsgrund 11 32025D0172Der Sonderausschuss stellte fest, dass die Vertragsparteien einen abgestuften Ansatz für die Entwicklung der technischen Verfahren für die lose multiregionale…
Erwägungsgrund 19 32024R1106VERORDNUNG (EU) 2024/1106 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 in Bezug auf einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission sieht die Möglichkeit einer Teilnahme von Drittländern an der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung und der…