Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/817 legt die Bedingungen fest, unten denen Drittländer am Programm Erasmus+ teilnehmen können. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/817 werden die besonderen Bedingungen einer solchen Teilnahme des Vereinigten Königreichs in einer völkerrechtlichen Übereinkunft zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich festgelegt.
Das Programm Erasmus+ wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet und geregelt. Mit der vorliegenden…
Das Abkommen steht im Einklang mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, wonach die Assoziierung der Drittländer gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe…
Das Abkommen steht im Einklang mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, wonach die Assoziierung der Drittländer gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe…
Das Abkommen steht im Einklang mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, wonach die Assoziierung der Drittländer mit dem Programm „Horizont Europa“…
Das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (im Folgenden „Programm Erasmus+“) wurde mit der Verordnung (EU) 2021/817 des…
Das Abkommen genügt Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, wonach die Assoziierung jedes der Drittländer gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.