Erwägungsgrund 5 32021R0444
Zur Sicherstellung der Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich einzurichtenden Programm „Fiscalis“, dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung als Teil des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (im Folgenden „Zollkontrollausrüstungsinstrumentverordnung“) einzurichtenden Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung, dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union aufgestellten Betrugsbekämpfungsprogramm der Union, dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visa im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (im Folgenden „GVVI“) einzurichtenden Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visa, dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit einzurichtenden Fonds für innere Sicherheit, dem durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (im Folgenden „Binnenmarktprogramm“)einzurichtenden Binnenmarktprogramm, der durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und dem durch die Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Instrument für technische Unterstützung, genutzt werden.