Erwägungsgrund 4 32024D1298BESCHLUSS (EU) 2024/1298 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2023/003 DE/Vallourec)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 984 627 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2661BESCHLUSS (EU) 2025/2661 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Schwedens (EGF/2025/003 SE/Northvolt)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 8 526 322 EUR für den Antrag Schwedens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2135BESCHLUSS (EU) 2025/2135 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Deutschlands (EGF/2025/002 DE/Goodyear 2)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 085 166 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32022D1163BESCHLUSS (EU) 2022/1163 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Griechenlands (EGF/2021/008 EL/Attica electrical equipment manufacturing)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 495 830 EUR für den Antrag Griechenlands bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32021D1021BESCHLUSS (EU) 2021/1021 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Deutschlands — EGF/2020/003 DE/GMH Guss
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 081 706 EUR für den Antrag Deutschlands bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0473BESCHLUSS (EU) 2015/473 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/014 DE/Aleo Solar, Deutschland)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 094 760 EUR für den Antrag Deutschlands bereitgestellt werden kann —