Erwägungsgrund 2 32026D0882
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Unterstützungsmaßnahme wurde bis zum 31. Dezember 2025 nicht vollständig in Anspruch genommen.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Unterstützungsmaßnahme wurde bis zum 31. Dezember 2025 nicht vollständig in Anspruch genommen.