Beschluss (EU) 2026/828 des Rates vom 30. März 2026 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Ecuador andererseits über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden
Das Abkommen begründet Kooperationsbeziehungen zwischen Europol und den zuständigen Behörden Ecuadors und ermöglicht die Übermittlung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten zwischen diesen Behörden, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit der Union und ihrer Bürger zu schützen.
Erwägungsgrund 3 32026D0828
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