Erwägungsgrund 2 32026D0886
Am 24. Februar 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde (im Folgenden „Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“), vier Personen in die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.