Erwägungsgrund 2 32026D1866
Es ist angezeigt, eine Ausnahmeregelung für das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe bestimmter Güter und Software einzuführen, um in Iran die Verwendung von Gütern und Software zu ermöglichen, die für bestimmte Zwecke, insbesondere die Bearbeitung von Visumanträgen, der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Iran, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, benötigt werden.