BeschMechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BeschMechAusbVAusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3