Anlage BeschMechAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1600 - 1606) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Nr. 5) 4*) 6Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse (§ 3 Nr. 6) 4*) 7Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen (§ 3 Nr. 7) 3*) 8Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 8) 4 4 9Erfassen von Meßwerten (§ 3 Nr. 9) 4 10Warten von Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 10) 3*) 11Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen (§ 3 Nr. 11) 9 Alternative A: Holzoberflächen 8 Alternative B: Kunststoffoberflächen Alternative C: Metalloberflächen 12Regeln von Produktionsprozessen (§ 3 Nr. 12) 4 13Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen (§ 3 Nr. 13) 6 14Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 14) 7 4 4 415Trägerwerkstoffe (§ 3 Nr. 15) 3 16Beschichtungsstoffe (§ 3 Nr. 16) 5 3 617Anwenden von Applikationsverfahren (§ 3 Nr. 17) 10 918Erfassen und Dokumentieren von Meßwerten (§ 3 Nr. 18) 6 619Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen (§ 3 Nr. 19) 4 5 1220Nachbehandeln von Beschichtungen (§ 3 Nr. 20) 521Optimieren des Gesamtprozesses (§ 3 Nr. 21) 622Verfahren der Umwelttechnik (§ 3 Nr. 22) 4
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informationen beschaffen und bewerten
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden
Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden
technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden
Skizzen und Stücklisten anfertigen
Versuche und Arbeitsabläufe protokollieren
Meßwerte, insbesondere Umweltparameter, erfassen, registrieren und protokollieren
Datenträger handhaben, digitale und analoge Daten lesen
Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Abteilungen sicherstellen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
Arbeitsablauf unter Berücksichtigung organisatorischer Notwendigkeiten festlegen und sicherstellen
Materialbedarf festlegen
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und protokollieren
Ebenheit und Rauhigkeit von Werkstücken prüfen
Längen mit Strichmaßstäben, Meßschiebern und Meßschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
Werkstücke kennzeichnen
Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz eben, winklig und parallel auf Maß feilen
Bleche, Platten, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz nach Anriß mit Handsäge trennen
Bleche im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen unter Beachtung der Werkstückoberfläche, der Biegeradien, der neutralen Faser und der Biegewinkel kalt umformen
Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten oder ortsfesten Bohrmaschinen unter Beachtung der Kühlschmiermittel bohren und senken
Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
Werkstücke oder Bauteile aus Metall, Kunststoffen oder Holz unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien für nicht abnahmepflichtige Verbindungen schweißen oder kleben
Bleche und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen löten
Werkstücke in Bezug auf die Beschichtbarkeit prüfen
Vorrichtungen und Gestelle nach Vorgaben entwerfen und anfertigen
Vorrichtungen und Gestelle auf Funktion prüfen und ändern
Meßgeräte handhaben
Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Dichte berechnen und messen
Spannung, Stromstärke und Widerstand berechnen und messen
Betriebsmittel pflegen und vor Korrosion schützen
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
Maschinen, Einrichtungen oder Systeme nach Anweisung warten
mechanische Bearbeitung
Schleif- und Poliermittel, Schleifkörper und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge nach Material und geforderter Oberflächenqualität auswählen
Schadensbilder und deren Fehlerursachen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge sowie das System Grundwerkstoff und Überzug beurteilen
Oberflächen manuell und maschinell entgraten, schleifen, bürsten, polieren und strahlen
chemische und elektrolytische Behandlung
Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln und das Ergebnis beurteilen
metallische oder nichtmetallische Werkstoffe dekapieren, chromatieren, phosphatieren, passivieren, aktivieren oder beizen, Anlagen bedienen
Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen
Holzoberflächen durch vorbereitende Verfahren, insbesondere durch Trocknen, Spachteln, Grundieren, Beizen, Laugen, Wässern, Porenfüllen und Bleichen, behandeln
Holzoberflächen durch abtragende Verfahren, insbesondere manuelles und maschinelles Schleifen, behandeln
Holzoberflächen durch Polieren, Wachsen, Ausbrennen, Ölen, Färben und Konservieren nachbehandeln
Kunststoffoberflächen durch vorbereitende Verfahren behandeln
Kunststoffoberflächen durch physikalische und chemische Verfahren behandeln
Metalloberflächen durch vorbereitende Verfahren behandeln
Metalloberflächen durch physikalische und chemische Verfahren behandeln
Meßwerte erfassen und protokollieren
Produktionsprozesse nach Temperatur-, Druck-, Stand- und Durchfluß-Sollwerten regeln
Störungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
Prozesse mit Prozeßleitsystemen durchführen
Flüssigkeiten und Feststoffe lagern, fördern, dosieren, mischen, trennen und reinigen
gebrauchsfertige Stoffkonzentrationen, Lösungen und Mischungen herstellen
die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beachten
wichtige Stoffparameter, insbesondere Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit, messen und einstellen
mit Betriebsstoffen bei Unfällen und Leckagen vorschriftsmäßig umgehen, ausgelaufene oder verschüttete Stoffe aufnehmen und einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Qualität vorbehandelter Produkte bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichern
Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der vorbehandelten Produkte beachten
Qualitätsmanagementsystem in Verbindung mit technischen Unterlagen, insbesondere Normen und Spezifikationen und dessen Wirksamkeit beurteilen, Verfahren anwenden
Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentieren, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Applikationsparameter in ihrem Zusammenwirken in Bezug auf die Fehlerursachen beurteilen
Herstellungsverfahren und Eigenschaften der Trägerwerkstoffe unterscheiden
Trägerwerkstoffe prüfen und entsprechend ihres Zustandes Korrekturmaßnahmen ergreifen
Eigenschaften von Beschichtungssystemen beurteilen
Lackbestandteile und ihre Wirkungsweise unterscheiden
Beschichtungsstoffe für den Verarbeitungszweck einstellen und verarbeiten
Verarbeitungsbedingungen einhalten
bei der Einlagerung von Beschichtungsstoffen Lagerbedingungen einhalten
Einflußgrößen für das Zusammenwirken einzelner Schichten bei Beschichtungssystemen berücksichtigen
Sprühverfahren für flüssige oder pulverförmige Beschichtungsstoffe durchführen
Einflußgrößen des Verfahrens und das Beschichtungsergebnis optimieren
Auftragsverfahren durch Walzen, Gießen, Tauchen oder Elektrotauchen ausführen
manuelle Auftragsverfahren ausführen
Applikationsverfahren in Bezug auf Emissions- und Abfallbehandlung optimieren
optische und mechanische Schichtkenngrößen, insbesondere Schichtdicken, Härte, Haftfestigkeit, Abrieb, Farbton, Glanzgrad und Oberflächenstruktur, messen und dokumentieren
Stoffkonstanten ermitteln, dokumentieren und einhalten
verfahrenstechnische Kenngrößen messen, dokumentieren und einhalten
elektrische Größen im Lackierprozeß überwachen, regeln und dokumentieren
Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden und dem Produktionsprozeß zuordnen
Geräte und Anlagen für Vorbehandlung und Applikation einstellen, steuern, regeln und überwachen
Funktionsmerkmale durch Eingabe von Parametern für den Prozeßablauf sowie durch Eingriffe in die Steuerprogramme des Prozeßleitsystems nach Unterlagen und Anweisung ändern
Meldegeräte, insbesondere Warn- und Diagnoseeinrichtungen, überwachen
Prozeßablauf unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen anhand technischer Unterlagen überwachen und dokumentieren
Verfahren der Stoffrückführung und Stoffrückgewinnung durchführen
Sprühstand oder -kabine mit Peripherieeinrichtungen einstellen und überwachen
Trocknungs- und Energieübertragungsanlagen zur Filmbildung einstellen und überwachen
Abwasser- und Abluftanlagen bedienen und überwachen
Walz-, Gieß-, Druck-, Präge-, Tauch- oder Elektrotauchanlagen einstellen und überwachen
Einrichtungen und Anlagen bedienen sowie bei fehlerhaften Beschichtungen Funktionsmerkmale korrigieren
Entschichtungsverfahren beurteilen und auswählen
Beschichtungen auf unterschiedlichen Grundwerkstoffen mittels mechanischer, chemischer, elektromechanischer oder physikalischer Verfahren entfernen
Beschichtungen, insbesondere durch Polieren und Schwabbeln, nachbehandeln
Vorgaben der Produktionsplanung beachten und bei der Umsetzung der Planungsvorgaben im Arbeitsbereich mitwirken
Arbeitsvorgänge und Arbeitsabläufe unter Beachtung der jeweiligen Organisationsformen, der Entscheidungsstrukturen und der eigenen Handlungsspielräume optimieren
beim Fertigungsablauf neuer und veränderter Produkte mitwirken und Ergebnisse zur Optimierung nutzen
mögliche Umweltbelastungen erkennen und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung in den Bereichen Wasser, Luft und Abfall einleiten
berufsbezogene Vorschriften und Regelungen bezüglich Immission, Emission, Abwasser, Abfall und Reststoffe anwenden
mit Betriebsstoffen und Energieträgern sowie den verwendeten Einrichtungen und Anlagen ökonomisch und ökologisch umgehen
Abfälle und Reststoffe erfassen und zur weiteren Verwendung oder zur Entsorgung bereitstellen
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.