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Die Eltern bestimmen die Schulart bei der Errichtung einer Grundschule von Amts wegen.
die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler sich anschließend in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.
die Eltern eines Drittels der Schülerinnen und Schüler sich anschließend in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.
Auf Antrag der Eltern sind Grundschulen als Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen zu errichten.
Die Entscheidung über das Ergebnis des Antragsverfahrens zur Errichtung einer Schule trifft die obere Schulaufsichtsbehörde. Teil 3 Bestimmungsverfahren bei der…
für die Durchführung des Verfahrens zur Umwandlung einer Schule und für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens bei der Errichtung einer Grundschule von Amts…
Hat der Schulträger die Errichtung einer Grundschule beschlossen, so ist in ortsüblicher Weise bekanntzumachen, daß die Abstimmungsberechtigten über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.