Gesetze
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Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz nehmen wahr
die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis; die Bestellungsurkunde muss der Schule vorgelegt werden,
an Stelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen,
Die durch dieses Gesetz geregelten Rechte und Pflichten der Eltern nimmt die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler selbst wahr.
Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.
Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.
ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule,
die Hauptschulen,
Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.