Gesetze
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Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach §§ 4 bis 7 erhöhten Beträge im Ministerialblatt des Landes bekannt zu machen.
Das Bundesministerium der Finanzen kann dieses Gesetz, die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz sowie die von ihm auf Grund dieses Gesetzes erlassenen…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach den §§ 2 und 3 geänderten Beträge im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach den §§ 2 und 3 geänderten Beträge im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
Das für Finanzen zuständige Ministerium wird ermächtigt, die nach Absatz 1 Nummer 7 erhöhten Beträge im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die Beträge der amtsunabhängigen Mindestversorgungsbezüge und der Mindesthöchstgrenzen nach § 66 im Ministerialblatt für…
Das Bundesministerium der Finanzen kann dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung mit neuem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.