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Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach den §§ 2 und 3 geänderten Beträge im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach §§ 4 bis 7 erhöhten Beträge im Ministerialblatt des Landes bekannt zu machen.
Das für Finanzen zuständige Ministerium wird ermächtigt, die nach Absatz 1 Nummer 7 erhöhten Beträge im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die Beträge der amtsunabhängigen Mindestversorgungsbezüge und der Mindesthöchstgrenzen nach § 66 im Ministerialblatt für…
im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Muster zu verwenden. Die Bekanntgabe von Mustern nach Satz…
Das Finanzministerium wird ermächtigt, mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung von den Regelungen der Landeshaushaltsordnung abweichende besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.