BetonFBAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 21 BetonFBAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin · Abschnitt 4 § 20Anlage Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.