Anlage 3 BetrPrämDurchfG
(zu § 6 Abs. 1) Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf
Anlage 3 BetrPrämDurchfG
wobei:
Yt:.
Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr
S:.
Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag)
Z:.
Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr)
xt:.
Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr
Anlage 3 BetrPrämDurchfG
Der Faktor xt hat folgende Werte:
für das Jahr 2009:.
1,00
für das Jahr 2010:.
0,90
für das Jahr 2011:.
0,70
für das Jahr 2012:.
0,40
ab dem Jahr 2013:.
0,00