§ 5a Abs. 3 BetrPrämDurchfGGesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Der Ausgleichsbetrag im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 je Tonne Zucker ergibt sich, indem der Betrag nach Anhang VII Buchstabe K der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003…
§ 5 Abs. 4a BetrPrämDurchfGGesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Es werden festgesetzt. Jeder zusätzliche betriebsindividuelle Zuckerbetrag ergibt sich, indem der jeweilige betriebsindividuelle Zuckergrundbetrag mit einem für…
Art. 55 Abs. 3 32006R0952Führt die Anwendung der Artikel 35 und 36 bei Rohzucker zur Feststellung eines anderen Rendementwerts als in der Ausschreibungsbekanntmachung festgelegt, so…
§ 3 Nr. 1 BetrPrämDurchfGZuckVFaktoren für die zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge
für das Jahr 2007 und das Jahr 2008 auf jeweils 0,3138 und
Art. 17 Abs. 1 32006R0952Bei Anwendung der laut Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 vorgesehenen Zu- und Abschläge wird der in Absatz 1 des genannten Artikels angegebene…