Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 BetrPrämDurchfGZuckV
§ 4 BetrPrämDurchfGZuckVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen