§ 21 BetrPrämDurchfV
Übergangsregelung
Die mit der Verordnung vom 7. Mai 2010 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind in der am 10. Mai 2010 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
auf Anträge, die vor dem 11. Mai 2010 gestellt werden mussten, und deren Abwicklung sowie
auf vor dem 11. Mai 2010 eingetretene Sachverhalte