BetrPrämDurchfV — InhaltsübersichtGesetz§ 22 BetrPrämDurchfV(Inkrafttreten)Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie · Abschnitt 5 § 21(XXXX) Anlage 1 bis 3 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 21